Bildungszeit Online
Registrierung beim Onlineservice für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungszeit / zur Bildungsfreistellung / ehemals Bildungsurlaub
Sie ist nicht für Teilnehmer an Weiterbildungsveranstaltungen!
Checkliste zur Teilnahme am online gestützten Antragsverfahren „BION“ nach dem Berliner Bildungszeitgesetz
Berliner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen spätestens sechs Wochen vor Beginn einer Bildungsmaßnahme einen Antrag auf Freistellung bei ihrem Arbeitgeber unter Vorlage des gültigen Anerkennungsbescheides einreichen.
Unter Berücksichtigung dieser gesetzlich vorgegebenen Frist nach dem Berliner Bildungszeitgesetz sind Anträge spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Senatsverwaltung einzureichen.
Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung eingereicht werden:
Bei erstmaliger Registrierung als Veranstalter:
- der Formvordruck „Angaben zum Veranstalter“
- einen Nachweis zur Rechtsform (z. B. Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug, Satzung oder Ähnliches)
- einen aktuellen Nachweis der Finanzbehörde
- Nachweise zum Qualitätsmanagement des Veranstalters sowie Nachweise über die fachliche Eignung des Lehrpersonals
Allen Anträgen auf Anerkennung sind online direkt mit Seminaranmeldung beizufügen:
- der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck „Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung“
- das entsprechende methodisch-didaktische Schulungsprogramm mit ausgewiesenen Veranstaltungsdaten (Termine, Uhrzeiten, Themeninhalte)
Im Zuge der Antragsbearbeitung können im Einzelfall weitere Unterlagen, als die bereits aufgeführten, angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorgaben für Onlineseminare nach dem Berliner Bildungszeitgesetz weiteren gesetzlichen Regelungen unterliegen. Hierzu ist das Merkblatt „Mediengestützte Angebote“ zu berücksichtigen und die Einhaltung dieser Vorgaben eidesstattlich zu versichern.
Bitte füllen Sie alle erforderlichen Vordrucke aus und laden diese komplett nach Anmeldung auf unserer Internetseite hoch. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bitte übersenden Sie keine Unterlagen per Email oder auf dem Postweg!
Wichtiger Hinweis: Die Antragstellung gilt erst als solche, wenn eine rechtsgültige Unterschrift (per Scan oder in digitaler Form) auf dem Antragsformular vorliegt.
Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Tel.: (030) 9028-0